Service Center Fuchs Versicherungsmakler Logo

Versicherungen vergleichen | Aktuelle Specials | Kontakt

Willkommen

25. Juli 2011

Sie wollen unabhängige Beratung und Vermittlung?

Sie wollen nicht dutzende Versicherungsvertreter im Haus haben, die eine Versicherung vertreten und nur deren Produkte anbieten können?

Dann sind Sie bei uns richtig. Service-Center Fuchs GmbH & Co. KG

Wir sind an keine Gesellschaft gebunden. Im Gegensatz zu Vertretern arbeiten wir für den Kunden, für Sie. Für Sie suchen wir die Highlights aus dem sich ständig im Wandel befindlichen Versicherungsmarkt und biete Ihnen die am besten geeigneten Produkte an.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Baufinanzierung – direkt, schnell & günstig

11. Mai 2012

Freibleibend, Stand vom 11.05.2012 – ein verbindliches Angebot übersenden wir Ihnen gerne nach Prüfung Ihrer Unterlagen.

Sollzins-bindung *

Beleihungswert bis zu 60 %

Beleihungswert bis zu 80 %

Beleihungswert bis zu 100 %

Verkehrswert 51 % – 54 %

Verkehrswert 68 % – 72 %

Verkehrswert 90 %

Sollzins gebunden (Eff. Jahreszins)

Sollzins gebunden (Eff. Jahreszins)

Sollzins gebunden (Eff. Jahreszins)

5 Jahre

1,90 % (1,92 %)

2,10 % (2,12 %)

2,27 % (2,29 %)

8 Jahre

2,30 % (2,32 %)

2,30 % (2,32 %)

2,40 % (2,42 %)

10 Jahre

2,41 % (2,44 %)

2,45 % (2,48 %)

2,55 % (2,58 %)

12 Jahre

2,75 % (2,78 %)

2,84 % (2,87 %)

3,06 % (3,10 %)

15 Jahre

2,75 % (2,78 %)

2,95 % (2,99 %)

3,05 % (3,09 %)

20 Jahre

2,79 % (2,83 %)

3,10 % (3,13 %)

3,19 % (3,22 %)

Einheitlich gelten folgende Bedingungen: Diesen Beitrag weiterlesen »

Kinder haften für ihre Eltern

19. April 2012

Das Thema Pflege wird für alle immer wichtiger: für die Kinder, wie auch für die Eltern. Damit Sie sehen können, was auf sie zukommt, hier ein schöner Film dazu.

 

Eigentlich wissen alle, dass die Aussichten immer brisanter werden. Denn wir werden erfreulicherweise immer älter. Damit steigt allerdings auch das Risiko zum Pflegefall zu werden deutlich an, vor allem ab dem 70. Lebensjahr – und über 80 ist sogar bereits jeder 3. auf Pflege angewiesen.

Besonders auf die Familien kommt dann einiges zu: zu den psychischen und physischen auch schnell finanzielle Belastungen. Das kann bei vielen angespartes Vermögen oder vorhandene Werte aufzehren.

Warten Sie nicht zu lange mit der Absicherung dieses Risikos. Fragen Sie einfach mal die Kosten bei mir an; Sie werden erstaunt sein, wie günstig es sein kann.
Kontakt oder 06857-921000

Nur 16 BU-Versicherer erfüllen mit ihren BU-Tarifen den infinma-BU-Marktstandard

19. April 2012

das Analysehaus infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH hat per März 2012 den BU-Marktstandard wieder neu erhoben. Gegenstand der Erhebung waren 87 Versicherungsgesellschaften mit insgesamt 381 Tarifen. Prüfungsmaßstab waren die von infinma entwickelten „Marktstandards in der BU“. Dabei handelt es sich um insgesamt 17 Prüfkriterien, die allesamt die Qualität der Regelungen in den AVB zum Gegenstand haben. Vorgestellt wurden die „Marktstandards in der BU“ erstmals im Jahr 2004 in der Zeitschrift „Versicherungswirtschaft“.
Ziel der „Marktstandards in der BU“ ist es, die Kriterien Diesen Beitrag weiterlesen »

Auch Stiftung Warentest findet Deutschlands „Beste Rechtsschutz-Versicherung“ „GUT“

24. März 2012

Zum Jahreswechsel gab es einen regelrechten Test-Marathon im Bereich der Rechtsschutzversicherungen. Hintergrund ist, dass immer häufiger Verbraucherschützer diese Absicherung empfehlen. In der Ausgabe 1/2012 hat das Verbrauchermagazin Finanztest 54 Angebote von Rechtsschutzversicherern einem Preis- und Leistungsvergleich unterzogen. Die AUXILIA Rechtsschutz erhielt die Bewertung „gut (2,0)“ und ist mit ihrem Angebot der günstigste Anbieter unter den “Guten”.

Der Tarif mit 150,- € Selbstbeteiligung erreichte im Test der Fachzeitschrift €URO 01/12 die höchste Einstufung von fünf Sternen im Preisrating und erzielte mit der Note „1“ das beste Preis-Leistungsverhältnis. Schon bei der Untersuchung des Deutschen Instituts für Service-Qualität (DISQ) im Oktober letzten Jahres wurde der Münchener Versicherer Testsieger und bot die „Beste  Rechtsschutzversicherung 2011“.

Damit bestätigt die AUXILIA eine konstant führende Position am Markt. Schon beim letzten Vergleich von Stiftung Warentest im Jahr 2009 wurde sie als „Top-Anbieter“ hinsichtlich Preis und Leistung empfohlen. Der Vorstand der AUXILIA Ole Eilers hebt besonders hervor, dass als Grundlage der Vergleiche die Bedingungen ARB/2008 herangezogen wurden. In der seit Anfang des Jahres geltenden neuen Tarifgeneration 2012 sind zusätzlich viele Leistungsverbesserungen enthalten.

Im Fokus der Änderungen stehen neue Produkte und Leistungsoptimierungen. Mit dem neuen Verkehrs-Rechtsschutz flex bietet die KS/AUXILIA einen hochwertigen und preisgünstigen Rechtsschutz im Verkehrsbereich schon ab 57,- € (inklusive der üblichen Clubleistungen) an. Nutzt der Kunde im Schadenfall die von der AUXILIA empfohlenen Anwälte, reduziert sich seine Selbstbeteiligung. Das ebenfalls neue Produkt Mediation pro sichert die Gefahrenbereiche Privat, Beruf und Verkehr umfassend ab. Lediglich in vier Leistungsarten ist außergerichtlich allein die Konfliktlösung durch Mediation versichert. Für einen Jahrespreis ab 159,- € (inklusive der Clubleistungen) richtet sich das Angebot an besonders preissensitive Kunden.

In allen Produkten der neuen Bedingungen erfolgt die Mediation in versicherten Bereichen nun generell ohne Anrechnung der Selbstbeteiligung. Darüber hinaus ist in den Produkten der JUR-Linie die Mediation im privaten Bereich auch für Risikoausschlüsse enthalten (MediationXL). Die Schadenfreiheitsstufen der JUR-Produkte mit fallender Selbstbeteiligung sind deutlich verkürzt worden. Die volle Anrechnung schadenfreier Zeiten beim Vorversicherer macht eine Umdeckung von einem anderen Versicherer noch attraktiver. Durch die Update-Garantie sind zukünftige beitragsneutrale Leistungsverbesserungen innerhalb einer Tarifgeneration automatisch mitversichert.

Mietnomadenversicherung – innovativer Versicherungsschutz für Vermieter

23. März 2012

Schutz vor Mietnomaden und Mietausfall

Wenn die Miete plötzlich ausbleibt und die vermietete Wohnung oder das Haus in einem völlig zerstörten und verrümpelten Zustand zurück gelassen wird, steht man als Vermieter dumm da. Neben Schäden und Ärger hat man als Vermieter, vor allem die Kosten zu tragen.

Hier hilft ein innovatives Deckungskonzept:

  • Ersatz bei Miet- und laufenden Mietnebenkosten.
  • Sachschäden durch mutwillige Beschädigung oder bei Abhandenkommen infolge eines ersatzpflichtigen Mietausfallschadens (Versicherungssumme 10.000, 20.000 oder 30.000 Euro).
  • Übernahme von Aufräumungs- und Abbruchkosten.
  • Erstattung von Reinigungs- und Renovierungskosten.
  • Dekontaminierung bei behördlicher Anordnung und Ungezieferbefall.
  • Schäden durch Verwahrlosung der Wohnung, z.B. durch unterlassenes Lüften oder Säubern oder Tod des Mieters.

Burn-out ist in der BU versichert

22. März 2012

Artikel in “Die Welt”

in ihrem Artikel vom 20.02.2012 tituliert “Die Welt” mit „Ein Burn-out ist nicht mitversichert“. Und zieht das Fazit, Burn-out gelte nicht als   „versicherbares Ereignis.“

Schon die Wortwahl „nicht versicherbares Ereignis“ steht völlig in Widerspruch zu den gängigen Regelungen in den Versicherungsbedingungen der Branche. In den Bedingungen listen die guten Versicherungsgesellschaften in Abschnitt 5 auf, was nicht versichert ist, nämlich nur:
► Aktive Kriegsteilnahme
► Ausführen eines Verbrechens
► Absichtliches Herbeiführen von BU

Für Krankheiten und Kräfteverfall und damit auch für Burn-out gilt jedoch:

Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung, Pflegebedürftigkeit oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, 6 Monate ununterbrochen außerstande war oder voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, auszuüben.
Im Rahmen der Berufsunfähigkeits-Leistungsfallprüfung wird daher bei jeder Gesundheitsstörung geprüft, ob nach ärztlicher Beurteilung ein entsprechender leistungspflichtiger BU-Grad bestätigt wird. Insofern nimmt ein Burn-out, der erfahrungsgemäß oft mit anderen psychischen Erkrankungen wie Depressionen, Angstzuständen usw. einhergeht, im Rahmen der guten Bedingungen für die Berufsunfähigkeit keine gesonderte Stellung in der Beurteilung ein.

Konkret heißt das, dass ein guter BU-Versicherer verpflichtet ist Berufsunfähigkeits-Leistungen zu erbringen, wenn der entsprechende ärztliche Nachweis erfolgt und bedingungsgemäß Berufsunfähigkeit vorliegt.

Deshalb sollten Sie mich ansprechen, wenn Sie einen guten BU-Versicherer für Ihren Schutz haben wollen.

LADYLIKE Diagnose Krebs-Schutzbrief

21. März 2012

Der Lebensstil von Frauen hat sich in den vergangenen Jahren gewandelt. Sie sind aktiver denn je, vereinbaren Familie und Karriere erfolgreich miteinander und erlangen darüber hinaus finanzielle Unabhängigkeit. Diese Freiheit ist im Falle plötzlich auftretender Krankheiten schnell gefährdet. Eine davon ist Krebs! Brustkrebs ist die häufigste Krebsneuerkrankung in Europa.
Alleine in Deutschland trifft dieses Schicksal jeden Tag 156 Frauen.

 

Die operative Behandlung der Krebserkrankungen hat oftmals gravierende Folgen (z. B. Entfernung der Brust oder der Gebärmutter); zusätzlich zum seelischen Kummer erfährt die betroffene Frau finanzielle Belastung durch Arbeitsunfähigkeit bzw. hohe Behandlungskosten:

  • Wer zahlt im Falle einer möglichen Arbeitslosigkeit die Miete oder Kredite und Versicherungsbeiträge? Kommen weitere Engpässe auf sie zu?
  • Weder alternative Heilmethoden, für deren Kosten die gesetzliche Krankenversicherung nicht aufkommt, noch den Spezialisten ihres Vertrauens für eine Brust-OP kann sie sich vermutlich leisten.
  • Auch der nötige Erholungsurlaub, um den Kopf freizubekommen, rückt in weite Ferne. Die Zeit, die sie für sich benötigt, um Ruhe zu finden, kann sie sich nicht nehmen, denn wer kümmert sich solange um ihre Kinder?
  • Wie soll sie sich bei all den Sorgen auf ihre Genesung konzentrieren?

Ich kann Ihnen zwar nicht garantieren, dass Sie wieder vollkommen gesund werden, doch durch den LADYLIKE Diagnose Krebs-Schutzbrief sichern Sie sie im Falle einer Krebsdiagnose vor finanziellen Einbußen ab und können wieder vollständig genesen:

Nach Diagnose einer frauenspezifischen Krebserkrankung durch einen histologischen Befund eines Facharztes, zahlt LADYLIKE Diagnose Krebs-Schutzbrief einmalig und unverzüglich die vereinbarte Versicherungssumme von 25.000,- EUR bzw. 50.000,- EUR.

Wenn Sie Interesse an dieser wichtigen Absicherung haben, rufen Sie mich an und wir reden darüber!

Tel. 06857-921000

oder hier direkt beantragen:  

LadyLike Diagnose Krebs-Schutzbrief:

Umfrage: Deutsche wollen Sicherheit bei privater Altersvorsorge.

21. März 2012

Etwa jedem zweiten Deutschen ist eine “ausgewogene Mischung aus Sicherheit und Renditechancen” wichtig, so eine aktuelle Umfrage.

Jeder dritte Deutsche (32 Prozent) möchte das “höchstmögliche Sicherheitsniveau” für die eigene Altersvorsorge. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage  der Gfk-Gruppe im Auftrag der Zurich Versicherung.

Fast zwei Drittel haben das Gefühl bei der finanziellen Absicherung für das Alter “nicht alles richtig gemacht zu haben”. Etwa 37 Prozent fürchten sich vor Altersarmut.

Buchen Sie bei mir persönlich auf Sie zugeschnittene Vorsorgekonzepte mit der gewünschten Sicherheit und Rendite.

Auslandsreiseversicherung – TravelSecure erneut verbessert

18. März 2012

Der Testsieger bei Stiftung Warentest hat erneut seine Bedingungen verbessert:

Reisedauer verlängert

Waren Reisen bisher nur bis 42 Tage versichert, können Urlauber nun länger gut geschützt verreisen. Wir haben die Reisedauer unserer Kurzfrist-AKV auf 56 Tage verlängert.

Reiseart vereinheitlicht

Waren bisher nur private Auslandsreisen sowie Geschäftsreisen bis zu 10 Tagen versichert, gibt es nun keinen Unterschied mehr. Es sind alle Auslandsreisen, ganz gleich ob privat oder geschäftlich, versichert

Abwicklung kundenfreundlicher

Galt bisher die sogenannte Subsidiaritätsklausel, nach der Versicherte Rechnungen z. B. zunächst bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen, ändern wir dieses Prinzip zugunsten unserer Versicherten: Kunden können jetzt zuerst bei uns alle Belege einreichen. Wir erstatten die Kosten und wickeln die Rückerstattung mit der GKV direkt ab.

Rücktransport einfacher

In der wichtigen Frage des Rücktransports vereinfachen wir die Formulierung. Musste bisher “der Rücktransport vom behandelnden Arzt im Aufenthaltsland verordnet und medizinisch sinnvoll und vertretbar sein.”, heißt es nun ganz simpel: “Der Rücktransport muss medizinisch sinnvoll und vertretbar sein.”

Bestattung vor Ort angepasst
Stirbt ein Versicherter im Ausland, übernehmen wir die Überführung des Leichnams oder zahlen wahlweise auch die Bestattung vor Ort. Wurde bisher eine Deckung bis 10.000 Euro genannt, ersetzen wir diese konkrete Summe nun durch die Übernahme der Bestattungskosten bis zur Höhe der Überführungskosten.

Vorerkrankung eindeutig
Eine eindeutigere und damit kundenfreundliche Formulierung finden Kunden bei den Bedingungen zu Vorerkrankungen. Konkret heißt es nun: “Kein Versicherungsschutz besteht für die Behandlungen, von denen bei Reiseantritt aufgrund einer bereits ärztlich diagnostizierten Erkrankung feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten (…).”

Kein allgemeiner Ausschluss
Auch die Bedingungen für Behandlungen geistiger und seelischer Störungen und Erkrankungen sowie für psychosomatische Behandlungen wurden kundenfreundlicher gestaltet. Ab sofort entfällt der allgemeine Ausschluss. Es sind nur noch die Behandlungsarten aufgeführt.

Weitere Informationen finden Sie auch unter Reiseversicherung.

Krankenzusatzversicherung: Wann wählt man welche?

17. März 2012

Gesetzlich Versicherte greifen oft auf Zusatzversicherungen zurück, um die medizinischen Kosten zu begrenzen oder Zusatzleistungen zu sichern. Wer ins Krankenhaus muss, wünscht sich die beste Versorgung. Mit Krankenzusatzversicherung kann man sich eine bestimmte Leistung absichern.

Stationäre Zusatzpolicen: Freie Krankenhauswahl oder Behandlung vom Chefarzt. Sinnvoller Schutz, wenn man bei schweren Erkrankungen oder Operationen selbst wählen will.

Zahnzusatzversicherung: Gesetzlich versicherte müssen einen hohen Selbstanteil bezahlen, wenn sie teuren Zahnersatz bevorzugen. Kein billiger Schutz. Lohnt sich vor allem, wenn hochwertige Lösungen gewünscht sind.

Auslandskrankenversicherung: Bei Urlaub im EU-Ausland werden selten die Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte von der gesetzlichen Kasse bezahlt. Für Reisen bis zu 6 Wochen gibt es Standardpolicen für wenige Euro. Bei Urlaubsreisen auf jeden Fall eine Empfehlung.

Krankentagegeldversicherung: Wer länger als 42 Tage krank ist, bekommt nur noch Krankengeld. Um diese Lücke zu schließen zahlt die Krankentagegeldversicherung im Krankheitsfall eine Summe X – Obergrenze das aktuelle Nettoeinkommen. Für Gutverdiener, egal ob privat oder gesetzlich wichtig um lange Krankheitsausfall vorzubeugen.